Die DC-Modelle des Befehlswagens müssen im Digitalbetrieb zwingend mit einem Funktionsdecoder, z. B. FH22-4 (Best.-Nr. 0018271.00), ausgestattet werden.
Informationen zum Vorbild
Zu Beginn der 1950er-Jahre griff die Deutsche Bundesbahn die Idee der Lübeck-Büchner Eisenbahn (LBE) wieder auf, Reisezüge im Wendezugbetrieb einzusetzen. Dabei verfolgte man vorrangig das Ziel, die Taktdichte und Betriebsabläufe im vollen Streckennetz von Ballungsräumen zu erhöhen und zu vereinfachen, in dem das zeitaufwendige Umsetzen der Zuglok am Endbahnhof entfallen sollte.Ab 1954 stand hier für ein Befehlsgerät der Fa. HAGENUK zur Kommunikation zwischen Wendezug-Befehlswagen und Lokomotive zur Verfügung. Ähnlich einem Maschinentelegrafen aus der Schifffahrt, konnte der Triebfahrzeugführer damit Bedienbefehle zum Fahrzeugbediener auf der schiebenden Lokomotive übermitteln, welche zu quittieren waren. Das System war so aufgebaut, dass es unabhängig von der Traktionsart eingesetzt werden konnte, vorausgesetzt die entsprechende Lokomotive verfügte auch über ein Befehlsgerät.Zur Übertragung der Befehle waren die in den Wendezügen eingereihten Fahrzeuge neben einer zusätzlichen 10 bar-Hauptluftbehälterleitung mit einer 15-poligen Steuerleitung nachgerüstet und mit dem Nebengattungszeichen „b“ gekennzeichnet. Die Fahrzeuge mit Führerstand erhielten ein „f“.Insgesamt verfügten die Direktionen Essen, Frankfurt/Main, Hannover, Hamburg, und Wuppertal über 26 Befehlswagen, welche bis in die erste Hälfte der 1960er-Jahre im Einsatz waren.